Künste öffnen Welten

Das Programm „Künste öffnen Welten“ der BKJ im Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

Das Förderprogramm „Künste öffnen Welten“ ist Bestandteil des Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, das auf Initiative des BMBF 2013 mit einem Gesamtvolumen von 230 Mio. Euro startete und noch bis 2017 lokale Bildungsbündnisse fördert. (www.bkj.de/foerderung-und-service/kultur-macht-stark-buendnisse-fuer-bildung/informationen.html).

Wesentliches Ziel von „Kultur macht stark“ ist die Eröffnung neuer Bildungschancen insbesondere der kulturellen Bildung – vor allem für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Dies sollte durch eine tragfähige Vernetzung unterschiedlicher Bildungsakteure auf lokaler Ebene ermöglicht werden.

Umgesetzt wird das Förderprogramm gemeinsam mit 34 bundesweiten Verbänden und Initiativen, die dafür in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurden. Sie erreichen mit eigenen Förderprogrammen die lokale Ebene. Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert – die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.
Das „Künste öffnen Welten-Programm bewegt sich somit im Rahmen von „Kultur macht stark“ und gibt dessen Vorgaben, ergänzt durch eigene konzeptionelle Anforderungen, an die Antragsteller weiter.

So sollten sich für „Künste öffnen Welten“ mindestens drei lokale Partner aus der kulturellen Bildung, dem Sozialraum und der formalen Bildung zusammenschließen, um ein gemeinsames Projekt zu verfolgen.

Ziel von „Künste öffnen Welten“ ist es, insbesondere bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche an kultureller Bildung teilhaben zu lassen, indem sie kostenfrei verschiedene kulturelle Angebote vom Workshop bis zum Theaterbesuch nutzen können. In den Projekten sollen die Kinder und Jugendlichen ihr kreatives Potenzial erkennen und stärken, künstlerische Ausdrucksformen entdecken und kennenlernen sowie ihre Persönlichkeit und Kompetenzen entwickeln und reflektieren können. Zur Umsetzung und Abrechnung hatte die BKJ ein System von Modulen mit Vorgaben zur Teilnehmerzahl, dem zeitlichen Rhythmus von Angeboten und der Finanzierung vorgegeben.

In einem zweistufigen Antragsverfahren wurde detailliert abgefragt, wie die Projekt-Umsetzung erfolgen sollte. Dabei galt es eine Reihe von Kriterien zu beachten: Zum einen mussten die Teilnehmer überwiegend bildungsbenachteiligt sein (Orientierung an 10. Nationalen Bildungsbericht). Außerdem sollten die Partner möglichst aus einem Sozialraum kommen. Die Angebote sollten außerdem außerunterrichtlich erfolgen.