Mit Blick auf das Programm „Künste öffnen Welten“

Das Förderprogramm der BKJ bot einen sicheren Rahmen für das Projekt, war aber auch mit vielen inhaltlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen verbunden.

Diese waren zum Teil vom BMBF vorgegeben:

  • Zielgruppe bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche nach 10. Nationalen Bildungsbericht von 3 bis 18 Jahren
  • Veranstaltungen nur im außerschulischen Rahmen
  • keine Honorare für organisatorische und verwaltende Tätigkeiten
  • Verwaltungspauschale von 5% der Fördersumme pro Jahr pro Bündnis
  • keine anteilige Büro-, Personal- oder Betriebskostenförderung
  • lokale Bündnisse von mindestens drei zivilgesellschaftlichen Akteuren
  • keine Eigenmittel erwartet, lediglich Eigenleistung bzw. zur Verfügung stellen räumlicher Ressourcen

Vorgaben des BKJ-Programmes

  • zweistufiges Antragsverfahren
  • Auswahl von drei Modulen aus vorgegebenem Modulsystem
  • sämtliche Module mussten finanziell und inhaltlich detailliert vorgeplant werden
  • feste Höchstsätze für Honorare/Fahrtkosten
  • Zusammenarbeit von drei Partnern aus kultureller Bildung, Sozialraum und formaler Bildung (Kita, Schule)
  • die Angebote sollten den Lebensraum und die Lebenssituationen, d. h. das tägliche Umfeld der Kinder und Jugendlichen einbeziehen
  • die Kinder und Jugendlichen sollen ihr kreatives Potenzial erkennen und stärken, künstlerische Ausdrucksformen entdecken und kennenlernen sowie ihre Persönlichkeit und Kompetenzen entwickeln und reflektieren können.

Herausforderungen und Stolpersteine

  • die teilweise strikten Vorgaben zu den einzelnen Kosten waren schwer einzuhalten
  • intransparente Übersicht der Verwaltungsvorschriften
  • häufige Rücksprachen mit BKJ selbst bei kleinen Abweichungen notwendig
  • Details zu förderfähige Ausgaben und Kostenarten erforderten mündliche Absprachen
  • zu viele Informationen
  • hoher Verwaltungsaufwand